Sauberkeit
Der Spielraum ist in sauberem Zustand zu halten. Zigarettenkippen gehören nicht auf den Boden, in die Abfallsäcke oder in das Klo Bitte in den dafür vorgesehenen Behälter. Der restliche Abfall ist in den dafür vorgesehenen Abfallsäcken zu entsorgen (Bitte Trennung beachten). Bei Unklarheiten bitte nachfragen!
Essensreste von zB. MC Donalds oder andere Warmspeisen werden nicht im Spieleraum hinterlassen (auch nicht in den Müllbehältern). Diese sind am selben Abend noch außerhalb des Spieleraums zu entsorgen. (Müllinsel ist direkt vor der Haustür)
Die letzten die den Raum verlassen, sind dafür verantwortlich, dass dieser auch Sauber hinterlassen wird. So wie auch Ihr diesen gerne wieder vorfinden würdet. (Spielmaterial ist aufgeräumt, Aufgestuhlt, Müllbehälter nicht randvoll)
Alle Vereinsmitglieder sind auch für die Müll-Entsorgung verantwortlich. Sollten die letzten den Raum verlassen und die Mülleimer sind voll, bitte diese sofort in dem vor dem Haus vorgesehenen Containern entsorgten.
In Regelmäßigen Abständen muss eine gründliche Reinigung des Vereinslokals stattfinden (Wischen, saugen, Toilette reinigen, …) um den gewünschten Komfort und ein schnellen aufräumen gewährleisten zu können. Diese Aufgabe wird vom Vorstand übernommen. Man darf diesen allerdings dabei unterstützen.
Verein
Bei Schäden oder Verlust haftet nicht der Verein. Gegenstände, welche nicht mitgenommen werden sind daher sicher zu verstauen um dem Schadenfalls vorzubeugen.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist bis spätestens ein Monat vor Vertragsende schriftlich mitzuteilen.
Nicht Mitglieder dürfen als Gast eines Mitglieds bis zu 3 Mal Probespielen. Für Fremdpersonen des Vereins gelten dieselben Verhaltensregeln wie für Mitglieder.
Nicht Mitglieder dürfen auch, wenn kein Interesse an einem Vereinsbeitritt besteht gegen eine „Tagesgebühr“ von € 5,00 spielen. Diese € 5,00 dienen als Entschädigung für die ständige Sauberhaltung und Erhaltung des notwendigen Spielmaterials.
Der Verein behält sich das Recht vor Personen von einer Mitgliedschaft, oder einer Tagesgebühr ohne Angabe von Gründen auszuschließen.
Mitgliedsbeiträge
Der monatliche Mitgliedsbeitrag für Mitglieder beträgt € 10,00. Die Zahlung ist im Voraus monatlich auf das Vereins Konto zu überweisen. Fällig ist die Zahlung bis zum 10. jenes Monats, in dem der Antragsteller vom Verein die Bestätigung seiner Aufnahme in den Verein erhalten hat.
Verhalten
Es gilt als vereinbart und es wird erwartet, …
…dass jedes Mitglied die Spiel-Utensilien des andern mit Vorsicht und Respekt behandelt.
…dass jedes Mitglied das Recht jedes anderen Mitglieds auf eine eigene Meinung und/oder auf einen eigenen Standpunkt respektiert; dass es nicht gestattet ist, sich beleidigend oder respektlos gegenüber anderen Vereinsmitgliedern mit unterschiedlichen Einstellungen zu Fragen der Ethik, Kultur, Philosophie, Spiritualität, Moral, Sport, Wissenschaft, Pädagogik, Psychologie, Sexualität, Wirtschaft oder Existenz zu benehmen und zu verhalten.
…dass jeglicher Ausdruck einer unterschiedlichen Meinung oder Überzeugung gegenüber anderen Vereinsmitgliedern nur dann erfolgen und akzeptiert werden kann, wenn dieser in einer höflichen und respektvollen Form vorgetragen wird, sodass anderen Vereinsmitgliedern sowohl als Person als auch ihrer jeweiligen Meinung oder Überzeugung auf respektvolle Weise begegnet wird.
…, dass sie (zur Wahrung des guten Rufes des Vereins und seiner Mitglieder) über die Arbeitsmethoden des Vereins weder murren noch verleumderische Gerüchte verbreiten (sowohl vereinsintern als auch außerhalb des Vereins). Nachweisbar beleidigendes oder den guten Ruf des Vereins und seiner Mitglieder schädigendes Verhalten kann als Grund für vorübergehende Suspendierung oder als endgültiger Ausschlussgrund gelten. Gleiches gilt für Verhalten, das darauf abzielt, Zwist zu schaffen, Gerüchte in Umlauf zu bringen oder die Ehre des Vereins und/oder seiner Mitglieder zu verletzen.
…dass die Mitglieder außerhalb des Vereins keine Begebenheiten oder Informationen verbreiten, die die Privatsphäre der einzelnen Mitglieder (und die des Vereins) betreffen, ohne zuvor eine nachweisbare ausdrückliche Erlaubnis hierfür erhalten zu haben. Was die Wahrung der Privatsphäre betrifft, so gelten in erster Linie die diesbezüglich bereits existierenden allgemeinen Gesetze (ABGB, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, StGB, Strafgesetzbuch, UrhG, Urheberrechtsgesetz), zusätzlich auch die in den Vereinsstatuten und in den Allgemeinen Vereinsregeln getroffenen Vereinbarungen, sowie persönliche Abmachungen.
…dass ein Vereinsmitglied keinen Druck auf ein anderes Mitglied ausübt, um von diesem Namen von Mitgliedern oder Personen zu erfahren, die es bei den diversen Veranstaltungen des Vereins oder durch die Nutzung der interaktiven Plattform der Vereinshomepage kennengelernt hat; abgesehen davon gehört es zu den Gepflogenheiten des internationalen “Bon-ton”, sich direkt an die betroffenen Personen zu wenden, wenn man persönliche Informationen über sie zu erhalten wünscht. Dies, um zu vermeiden, dass Beziehungsbrüche entstehen zwischen dem unvorsichtigen Informanten und dem betroffenen Mitglied, welches möglichweise die unbedachte Weitergabe von solchen, seine Privatsphäre betreffenden, Informationen nicht schätzt.
Turniere
Bei Turnieren und Veranstaltungen hat jedes Vereinsmitglied eine Aufsichtsperson darzustellen, um das Eigentum des Vereins und seinen Mitgliedern zu überwachen. Ebenso ist die Entnahme von Getränken oder Speisen aus dem Vereinssortiment nur Mitgliedern gestattet. Fremdpersonen müssen dies unter Anwesenheit einer Vertrauensperson (Mitglied) machen. So wird sichergestellt dass möglichst keine Diebstähle vorkommen.
Nach einem Turnier ist die ursprüngliche Ordnung wiederherzustellen, und die entnommenen Getränke und Speisen wieder kalt zu stellen. Da es dafür meist nicht alle anwesenden Mitglieder benötigt, muss es vorab vereinbart werden wer diese Aufgabe erledigt.
Sponsoren
Sponsor sind diejenigen, die den Verein und seinen ideellen Zweck mit materiellen oder finanziellen Mitteln unterstützen. Die Modalitäten etwaiger materieller oder finanzieller Unterstützung werden jeweils im Einzelnen mittels entsprechender Verhandlungen geregelt. Sponsoren können potenziell an allen Aktivitäten und/oder Veranstaltungen teilnehmen.